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Die Fahrzeuggasanlage besteht aus Komponenten, die nach der europäischen Norm E 67 R01 gefertigt und nach entsprechender Prüfung von einer technischen
Prüfstelle zertifiziert sind. Zusätzlich wird der korrekte Einbau und die Dichtheit der Anlage von einem TÜV- oder DEKRA-Sachverständigen geprüft und freigegeben.
Dadurch wird ein optimales Maß an Sicherheit
der Fahrzeuggasanlage gewährleistet. Während der Tank nur alle 10 Jahre geprüft werden muss, sind die Gaskomponenten, Leitungen und Verbindungen in bestimmten Intervallen zu überprüfen. Im Bedarfsfall sind die
Filter in der Flüssig- und Gasphase auszuwechseln. Die vorgesehenen Inspektionen sind einem Kundendienst-Checkheft zu entnehmen, das zu jeder Fahrzeuggasanlage gehört.
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